Gabi
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« Antworten #10 am: Mai 18, 2008, 10:30:00 » |
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Hola Karin,
auf Mallorca gibt es eine Organisation, ähnlich wie in Deutschland der Mieterschutzbund, da kannst Du Dich nach der gesetzlichen Lage erkundigen.
Hab leider die Adresse nicht, vielleicht weiß es ja jemand hier im Forum, bzw. unsere Santbernat müßte das auch wissen. Eventuell ist es diese hier: Administradors de Finques. C/. Vinyassa, 27, Baixos. 07005 Palma, Tel: 971-46 02 45. Bin mir aber nicht sicher, vielleicht einfach mal anrufen.
Wenn Du einen normalen spanischen Mietvertrag hast, also auf 5 Jahre, beendet eine Veräußerung des Hauses den Mietvertrag innerhalb dieser 5 Jahre nicht, der Käufer tritt in die Kündigungsrechte des Verkäufers ein - also wie ich das auffasse, es gilt Dein ursprünglicher Mietvertrag, in dem Dein ursprünglicher Vermieter die Haltung des Hundes zumindest auf Jahre geduldet hat.
Das ist jetzt die rechtliche Seite, alles weitere kommt auf Dein Verhältnis zu dem neuen Eigentümer an, kannst Du Dich mit ihm nicht wirklich einigen und bist nicht auf einen Streit aus, ist es wohl besser Du suchst Dir etwas Neues. Vielleicht kannst Du Dich ja soweit mit ihm einigen, dass er den Hund solange duldet, bis Du in Ruhe etwas Neues gefunden hast.
Viel Glück und ich drücke Euch die Daumen Gabi
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