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Autor Thema: LAU Spanisches Mietrecht  (Gelesen 458 mal) Durchschnittsbewertung: 4
landmann
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Beiträge: 49


« am: Mai 14, 2008, 19:59:59 »

Es gibt sehr unterschiedliche Aussagen (Makler, Eigentümer, Mieter) bei Anmietungen von Wohnungen und Häusern auf Mallorca. Einerseits wird behauptet das die Kautionshöhe frei verhandelbar ist, andererseits steht im LAU das max 1 Monatsmiete hinterlegt werden muss.
Jetzt wird behauptet das dieses Gesetz vor kurzem geändert wurde und die Kaution grundsätzlich 2 Monatsmieten beträgt. Wer weiss mehr ?
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Helmut
Moderator
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Beiträge: 1.992


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« Antworten #1 am: Mai 15, 2008, 08:30:11 »

Kann nicht sehen, dass das Gesetz geändert wurde. Aber sieh selbst:
Ley de arrendamientos urbanos
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